Moin!
Dein Ostseesportverein Scharbeutz e.V. bietet zur Zeit einige Sportangebote via Internet an, leider fallen aber auch viele Angebote aus.
Dein Vorstand arbeitet weiterhin eifrig im Hintergrund an folgenden Themen:

  • Eröffnung einer Bogenschützensparte für jung und alt in Gleschendorf
  • Eröffnung einer Gaming Sparte in Scharbeutz Fuchsberg 1a
  • Digitalisierung des Vorstandes und der Vorstandsarbeit
  • Modernisierung der Liegenschaften
  • teilweise Erneuerung der Sportutensilien
  • Vorbereitung einer evtl. Verschmelzung des FC Scharbeutz auf den Ostseesportverein
  • Zahlung der Versicherungsbeiträge, Verbandsgebühren, Telefonkosten, Porto, Verbrauchsmaterialien, Reparaturen, ….
  • Buchführung, Steuerklärung, Ein- und Austritte
  • Ausstattung der Vikings mit Schutzkleidung
  • Beantragung von Fördergeldern und Wettbewerbsgeldern für den Ostseesportverein
    bisher in 2020 ca. Euro 24.000,– geflossen, so viel, wie noch nie!

Die Förderung der Gemeinde, der Sparkasse Holstein (Stiftung), dem Kreis Ostholstein, dem Landessportverband und dem Kreissportverband OH
machen es uns möglich die Beiträge für den Sport bei uns auf einem extrem niedrigen Niveau zu halten. DAFÜR DANKE!

Ein Sportverein ist aber kein Sportverein ohne Mitglieder. Insofern möchten wir alle Mitglieder bitten uns die Treue zu halten und uns weiterhin finanziell zu unterstützen.
Wir bekommen keine „Corona“-Hilfe! Und wenn die Tore wieder öffnen, dann machen wir wieder Sport! Mit dir! Versprochen.

LOS MACH MIT…ist unsere Devise und dazu brauchen wir dich!

Euer Vorstandsteam freut sich auf ein Wiedersehen
und wünscht an dieser Stelle Gesundheit, Freude und bald wieder Sport.

Info zum Thema Mitgliedsbeitrag:
Muss ich meine Mitgliedsbeiträge an meinen Sportverein weiter bezahlen?
Die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen sind dafür gedacht, laufende Kosten des Vereins zu bezahlen. Die Beiträge sind in der Regel niedrig, denn Vereine arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie sind kein Entgelt für bestimmte Leistungen. Deshalb besteht kein Recht, die Zahlungen einzustellen, den Beitrag zu kürzen oder das Geld zurückzufordern. Mitglieder können also nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Anders ist es mit gesonderten Gebühren, die ausdrücklich für einen bestimmten Kurs über einen festgelegten Zeitraum gezahlt worden sind. Diese Beiträge kann man zurückverlangen. Allerdings hoffen natürlich viele Vereine, dass ihre Mitglieder sie in diesen schweren Zeiten unterstützen und das Fortbestehen sichern. Einige bieten ihren Mitgliedern während der Coronakrise Online-Kurse an.
Als Mitglied habe ich mich innerhalb der Satzung verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern mit meinem Mitgliedsbeitrag. Und da ist im Grunde genommen nicht vorgesehen, dass ich dafür die Gegenleistung, das Sportangebot bekomme, sondern ich fördere den Vereinszweck. Mathias Hufländer, Verbraucherzentrale Bremen

Bleib bei uns und unterstütze uns weiter!

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