Es geht wieder los!
Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden
Abstands – und Kontaktregelungen gelten nicht mehr
Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport getrieben werden
Gemeinschaftseinrichtungen können genutzt werden (Umkleiden und Duschen)
Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt
Sport im Innenraum:
Obergrenze Teilnehmende:
o Bei der gleichzeitigen Sportausübung in einem Raum gilt die Obergrenze von 25 Teilnehmenden.
o Bei gleichzeitiger Nutzung von Turnhallen, Fitnessstudios und anderen Sportanlagen gilt die Obergrenze von 125 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
o Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 125 ausschließlich getesteten Teilnehmenden.
o Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.
Erwachsene (Ü 18):
o Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden in einem Raum.
o Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
o Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
o Testpflicht (für alle) bei mehr als 25 Teilnehmenden unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern in einem Raum.
Sport im Aussenbereich:
Obergrenze Teilnehmende:
o Bei der gleichzeitigen Sportausübung gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmenden.
o Bei gleichzeitiger Nutzung von mehreren Arealen gilt die Obergrenze von 250 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden vorhanden sind.
o Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 250 ausschließlich getesteten Teilnehmenden.
o Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.
Hygienekonzept:
Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen:
Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.
In Freibädern ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten sind zu erheben.
Testpflicht/ Vorlage eines negativen Testergebnisses:
Gültig sind
o Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) sowie PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
o Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
Nicht gültig sind Selbsttests und „Spucktests“.
Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).
Vollständig geimpft/genesen:
Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen nicht mitgezählt. Entsprechende Immunisierungsnachweise sind vorzulegen.